Michael Weierich/2910visuals – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen Michael Weierich/2910visuals (im folgenden "Auftragnehmer") und dem Kunden (im folgenden „Kunde“). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bestimmungen abweichende Bestimmungen enthalten.
Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.

2. Beauftragung
Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, sobald ein Angebot bestätigt wurde. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem vorliegenden Angebot seitens des Auftragnehmers.

3. Leistungen von Michael Weierich, Urheberrecht und Nutzungsrechte
3.1  Auf Grundlage des Kostenangebots verpflichtet der Auftragnehmer, die angebotenen Leistungen gewissenhaft zu erbringen.
3.2  Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, gesammelt oder dokumentiert werden, zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch herangezogene Dritte ebenfalls zu Stillschweigen zu verpflichten.
3.3  Jeder erteilte Auftrag, der nicht auf die bloße Lieferung von Waren bzw. Erbringung von Dienstleistungen ausgerichtet ist, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Vorschläge, Entwürfe und Reinzeichnungen sind urheberrechtlich geschützte Werke i. S. d. § 2 UrhG.
3.4  Der Auftragnehmer überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Kunde und Auftragnehmer. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Kunden auf diesen über.
3.5  Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe und Ideen Eigentum des Auftragnehmer. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. 

4. Abnahme der Leistung
4.1  Nach Übergabe der als final betrachteten vereinbarten Leistungen, hat der Kunde das Recht auf eine im Preis inkludierte Korrekturschleife. Diese inkludierte Korrekturschleife bezieht sich auf die Umsetzung von Änderungswünschen oder auf die Bearbeitung von Details – nicht jedoch auf einen grundlegenden Neubeginn der Leistungen.
4.2  Sofern es nach zwei umgesetzten Korrekturschleifen zu keiner finalen Einigung zwischen Kunde und Auftragnehmer kommt, sind sämtliche weiteren Korrekturschleifen zu vergüten.
4.3  Wurde ein Fertigstellungstermin vereinbart, ist dieser Termin für den Auftragnehmer nicht verbindlich, wenn er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde allein oder überwiegend zu verantworten hat.

5. Ausführungsfristen und Lieferung
5.1  Ausführungsfristen und Liefertermine sind stets unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.2  Wird ein verbindlicher Termin überschritten, ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
5.3  Für die Dauer der Prüfung der Entwürfe und Fertigungsmuster durch den Kunden ist die Ausführungs- und Lieferfrist unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Kunden bis zum Tage des Eintreffens seines Feedbacks.
5.4  Werden Vorlagen des Kunden nicht, nur verspätet oder in nicht sofort verwendbarem Format an die Agentur zur Weiterverwendung übergeben, so verlängert dies die Ausführungs- und Lieferfristen in angemessenem Umfang.

6. Vergütung
6.1  Sofern kein Pauschalhonorar vereinbart wurde, wird auf der Grundlage der Stundensätze des Auftragnehmers nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
6.2  Werden die Auftragsgegenstände in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist der Auftragnehmer berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

7. Verletzung von Hauptleistungspflichten.
7.1  Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts ist nicht Aufgabe des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet deshalb nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
7.2  Wird der Auftragnehmer von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u. ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von der Haftung frei.
7.3  Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden, übernimmt die Agentur gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die Agentur kein Auswahlverschulden trifft. Die Agentur tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.


8. Schlussbestimmungen
8.1  Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort stets der Sitz des Auftragnehmers.
8.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
Back to Top